Von der Projektidee zur Umsetzung

1.) Projektaufruf

Das Einreichen eines offiziellen Projektantrages kann innerhalb der LEADER-Förderung nur im Rahmen eines Projektaufrufes erfolgen. Projektaufrufe werden auf dieser Homepage sowie in verschiedenen Medien in der Region veröffentlicht.

 

2.) Projektidee

Sie haben eine Projektidee und möchten sich informieren, ob diese gefördert werden kann? Dann setzen Sie sich frühzeitig mit der Geschäftsstelle der LEADER-Region Ortenau  in Verbindung. Am besten reichen Sie eine Projektskizze als Erstinformation bei uns schriftlich ein. Somit kann das Regionalmanagement vorab prüfen, ob Ihre Projektidee die formalen LEADER-Fördervoraussetzungen erfüllt.

Wenn die Vorprüfung positiv ausgefallen ist und alle erforderliche Unterlagen vorliegen, kann das Projekt bis zum Stichtag des Projektaufrufes bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Dafür muss vom Projektträger ein Projektdatenblatt (inkl. Projektziele, Zielgruppen, Bezug zum REK, Zeit- und Kostenplan) ausgefüllt werden.

Zusätzlich muss jeder Antragsteller u.a. folgende Unterlagen einreichen:

  • eine Projektanmeldung
  • eine UD Nummer (landwirtschaftliche Unternehmensdateinummer): diese ist, sofern noch nicht vorhanden, bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde des Ortenaukreises in Offenburg zu beantragen
  • Zur Kostenplausibilisierung ist eine Kostenberechnung nach DIN 276 vorzulegen
  • Bei Existenzgründungen sind ein Businessplan bzw. ein Wirtschaftlichkeitsplan einzureichen.
  • Bau- und Lagepläne sowie eine Baugenehmigung
  • ggf. weitere fachliche Genehmigungen bzw. Stellungnahmen (Naturschutz, Denkmalschutz etc.)
  • Bei Kreditfinanzierung: Kreditzusage der Hausbank

 

3.) Projektauswahlverfahren

Nach erfolgter Vorprüfung durch die Geschäftsstelle entscheidet das Projekt-Auswahlgremium des Regionalentwicklung Ortenau e.V. in einer Auswahlsitzung über den Antrag. Hierzu wird das Projekt in einem transparenten und nicht diskriminierenden Auswahlverfahren anhand der Projektauswahlkriterien auf seine Förderwürdigkeit bewertet. Die Anwendung der Projektauswahlkriterien ergeben eine Punktzahl je Projekt sowie ein Ranking aller bewerteten Projekte. Die Mindestpunktzahl beträgt 15 Punkte, maximal können 49 Punkte erreicht werden.

Die Projekte werden dann in der Reihenfolge des Rankings und unter Beachtung des ausgelobten Mittelvolumens vom Auswahlgremium beschlossen.

Im Anschluss werden die ausgewählten Projekte mit den notwendigen Unterlagen an das Regierungspräsidium Freiburg (Bewilligungsstelle) zur Prüfung der Förderfähigkeit weitergeleitet.

Projekte, die aufgrund des ausgelobten Budgets nicht zur Förderung berücksichtigt werden konnten, aber die Mindestpunktzahl erreicht haben, stehen auf der Nachrückerliste. Sollte eines der vorderen Projekte zurückgezogen werden, rückt das nächste Projekt nach. Die Nachrückerliste verliert ihre Gültigkeit mit der Veröffentlichung des nächsten Projektaufrufes. Antragsteller auf der Nachrückerliste müssen ihr Projekt dann erneut einreichen, wenn sie weiterhin an einer Förderung ihres Projektes über LEADER interessiert sind.

 

4.) Projektbewilligung

Nachdem das Regierungspräsidium Freiburg die Gültigkeit des Auswahlverfahrens geprüft hat, kann der eigentliche Förderantrag durch den Antragsteller beim Regierungspräsidium Freiburg erfolgen.

Förderbeschlüsse des Entscheidungsgremiums haben eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten ab Auswahlsitzung (bei den Fördermodulen 3, 4 und 5 nur drei Monate). Innerhalb dieses Zeitraums muss der Förderantrag bei der Bewilligungsstelle eingehen, andernfalls verfällt der Beschluss.

Je nach Projektart bzw. Fördermodul sind entsprechende Antragsformulare einzureichen. Bitte klären Sie direkt mit der Bewilligungsstelle ab, welche weiteren Unterlagen Sie neben dem Förderantrag einreichen müssen. Auf jeden Fall werden von Ihnen folgende Unterlagen angefordert:

  • Förderantrag (siehe Formblätter)
  • Projektdatenblatt (mit Unterschrift des Regionalmanagers und des Antragstellers)
  • Unterlagen zur Plausibilisierung der Kosten (drei untereinander vergleichbare Angebote pro Gewerk - auch bei Planungs- und Architektenleistungen bei privaten Projekten). Das Ausschreibungsverfahren muss schriftlich dokumentiert werden. Bei kommunalen Projekten sind die öffentlichen Vergaberichtlinien nach VOB bzw. VOL zu beachten.
  • Bei baulichen Maßnahmen: von der Baurechtsbehörde genehmigte Baupläne
  • Bei privaten Maßnahmen: Erklärung der Gemeinde zur Unterstützung privater Vorhaben
  • Bei beihilferelevanten Vorhaben: De-Minimis-Erklärung

Die Bewilligungsstelle erlässt einen Bewilligungsbescheid mit Nebenbestimmungen. Die Projektumsetzung muss nach den Vorgaben des Bewilligungsbescheides erfolgen, daher gilt es unbedingt, diesen abzuwarten!

Im Rahmen der Projektbewilligung möchten wir Sie auf folgende Merkblätter hinweisen:

 

5.) Projektumsetzung

Mit dem positiven Bewilligungsbescheid durch die entsprechende Bewilligungsstelle können Sie nun mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen.

Im Bewilligungsbescheid wird ein Zeitraum genannt, in welchem das Vorhaben umgesetzt werden muss. Im Sinne des Mittelabflusses bitten wir Sie um eine zügige Umsetzung und zeitnahe Abrechnung Ihres Vorhabens. Zeitliche Verzögerungen oder Änderungen im Rahmen des Vorhabens sind unverzüglich der Bewilligungsstelle sowie der LEADER-Geschäftsstelle zu melden. Vor allem Änderungen der beantragten Maßnahmen sind zwingend im Vorfeld mit der Bewilligungsstelle zu besprechen und zu genehmigen. Regelverstöße können zu einer Zuschusskürzung bis hin zu Sanktionen führen!

Mit dem Beginn der Umsetzung Ihres Vorhabens erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche Projektunterlagen jederzeit durch die entsprechenden Kontrollinstanzen eingesehen werden können. Als Projektträger sind Sie verpflichtet, alle relevanten Vorschriften (z.B. Vergaberichtlinien) einzuhalten. Die Kontrollen sind sehr streng!

Die Projektumsetzung ist von Anfang bis Ende zu dokumentieren, einzelne Projektabschnitte sind in Bildern festzuhalten. Nach Fertigstellung des Projekts ist im Rahmen des Verwendungsnachweises ein Abschlussbericht bei der Abrechnungsstelle (Regierungspräsidium Freiburg) einzureichen.

Bitte halten Sie auch während der Umsetzung Ihres Vorhabens Kontakt zur LEADER-Geschäftsstelle. So können wir Sie weiterhin unterstützen.