Fördervoraussetzungen

  • Es können nur investive Vorhaben gefördert werden.

  • Das Projekt muss mindestens einem Handlungsfeld des regionalen Entwicklungskonzepts des Vereins für Regionalentwicklung Ortenau e.V. zugeordnet werden können.

  • Das Projekt liegt im Kulissengebiet der LEADER Region. Dieses umfasst folgende Gemeinden: Achern, Appenweier, Bad Peterstal-Griesbach, Berghaupten, Durbach, Gengenbach, Kappelrodeck, Lautenbach, Oberkirch, Offenburg-Fessenbach, Ohlsbach, Oppenau, Ortenberg, Ottenhöfen, Renchen, Seebach, Willstätt.

  • Das Projekt erhält einen positiven Beschluss vom Auswahlgremium des Vereins für Regionalentwicklung Ortenau e.V.

  • Überschreitung der Mindestschwelle bei den Auswahlkriterien von 8 Punkten

  • Einhaltung der Kostenobergrenze von 20.000,- Euro netto sowie der Bagatellgrenze von 3.125,- Euro netto

  • Projektträger können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sein sowie natürliche Personen und Personengesellschaften

  • Für das Förderjahr 2023 muss das Projekt bis zum 15.10.2023 umgesetzt werden.