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Fördervoraussetzungen
Es können nur investive Vorhaben gefördert werden.
Das Projekt muss mindestens einem Handlungsfeld des regionalen Entwicklungskonzepts des Vereins für Regionalentwicklung Ortenau e.V. zugeordnet werden können.
Das Projekt liegt im Kulissengebiet der LEADER Region. Dieses umfasst folgende Gemeinden: Achern (nur Stadtteile ohne Kernstadt), Appenweier, Bad Peterstal-Griesbach, Berghaupten, Durbach, Gengenbach, Kappelrodeck, Lautenbach, Oberkirch, Ohlsbach, Oppenau, Ortenberg, Ottenhöfen, Renchen, Sasbach, Sasbachwalden, Seebach.
Das Projekt erhält einen positiven Beschluss vom Auswahlgremium des Vereins für Regionalentwicklung Ortenau e.V.
Überschreitung der Mindestschwelle bei den Auswahlkriterien von 8 Punkten
Einhaltung der Kostenobergrenze von 20.000,- Euro sowie der Bagatellgrenze von 2.500,- Euro Fördersumme
Projektträger können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sein sowie natürliche Personen und Personengesellschaften
Für das Förderjahr 2022 muss das Projekt bis zum 30.09.2022 umgesetzt und bis zum 15.10.2022 abgerechnet werden.