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Förderverfahren Regionalbudget 2026
Schritt für Schritt zur Förderung im Regionalbudget 2026
1. Projektaufruf vom 15. Januar bis 12. März 2026.
In dieser Zeit können Projektanträge bei uns eingereicht werden. Dafür benötigen Sie das Projektdatenblatt, in dem Sie uns die wichtigsten Eckdaten nennen und Ihr Projekt beschreiben. Für die Kostenberechnung des Projektes ist eine Kostenplausibilisierung Ihrerseits notwendig. Im Regionalbudget bedeutet das, dass Sie zwei vergleichbare Angebote für alle Kosten des Projektes mit dem Projektdatenblatt einreichen müssen.
Unterlagen für die Bewerbung, die bis spätestens 12. März 2026 beim Regionalmanagement eingereicht sein müssen:
- Projektdatenblatt
- Je zwei Angebote pro Kostenposition
Wir prüfen, ob das Projekt alle Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt und damit förderfähig ist. Wir schauen uns dafür beispielsweise die Kosten- und Zeitplanung sowie die konkreten Inhalte des Projektes an.
2. Auswahlverfahren
Das Auswahlgremium der LEADER-Aktionsgruppe Ortenau trifft sich voraussichtlich am 14. April 2026. Das Gremium besteht aus verschiedenen Akteuren aus den Bereichen Kommune, Wirtschaft und Gesellschaft in der Region.
Auf Grundlage eines festgelegten Bewertungsschemas, den sogenannten Projektauswahlkriterien, entscheidet das Gremium über die Bepunktung der Projekte und wählt die Projekte, die Fördergelder erhalten sollen, aus.
Nach der Projektauswahlsitzung informieren wir Sie über das Ergebnis. Danach könnten Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung des Projektes beginnen.
Information zum Auswahlverfahren:
- Projektauswahlkriterien: Beim Regionalbudget gilt eine Mindestpunktzahl von 8 Punkten, um für eine Förderung in Frage zu kommen.
- Geschäftsordnung Regionalbudget
3. Förderantrag
Sollte Ihr Projekt für eine Förderung ausgewählt worden sein, erhalten Sie vom Regionalmanagement mit der Zusage den Förderantrag. Der Antrag zusammen mit den bestätigten/unterschriebenen Unterlagen muss innerhalb von drei Wochen beim Regionalmanagement eingereicht werden.
4. Vertrag
Nach positiver Prüfung wird ein privat-rechtlicher Vertrag in zweifacher Ausfertigung ausgestellt und Ihnen übersandt (per Post). Nach Ihrer Unterschrift und Rücksendung eines Exemplars können Sie mit der Umsetzung des Projektes beginnen.
5. Umsetzung
Jetzt können Sie Ihr Projekt in Angriff nehmen. Sie zeigen den Beginn der Umsetzungsphase Ihres Projektes per zur Verfügung gestelltem Formular bei uns an.
Zunächst müssen Sie alle Projektkosten selbst tragen, erst nach erfolgreicher Umsetzung kann die Auszahlung der Fördergelder beantragt werden. Bitte denken Sie daran, die komplette Finanzierung des Projektes im Vorfeld sicherzustellen. Heben Sie bitte alle Rechnungen und Zahlungsbelege sorgfältig auf
Während der Umsetzungsphase stehen wir Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung. Wir freuen uns auch über Zwischenmeldungen zum Projektfortschritt. ACHTUNG: Sollte es Änderungen an Ihrem Projekt geben, setzen Sie sich bitte unbedingt im Vorhinein mit dem Regionalmanagement zur Klärung in Verbindung. Nicht genehmigte bzw. beschlossene Änderungen führen zum Verlust des Förderanspruchs.
Die Umsetzung des Projektes muss bis 15. Oktober 2026 abgeschlossen sein.
6. Prüfung und Inaugenscheinnahme
Nach der Fertigstellung des Projektes vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zur Inaugenscheinnahme und Übergabe der Förderplakette der Regionalentwicklung Ortenau e. V.
7. Abrechnung & Auszahlung
Die Inaugenscheinnahme war und beanstandungslos und alle Rechnungen sind bezahlt. Ab diesem Zeitpunkt bis spätestens 15. November 2026 kann der Auszahlungsantrag, der sogenannte Verwendungsnachweis, beim Regionalmanagement eingereicht werden.
Folgende Unterlagen benötigen wir für die Auszahlung:
- Verwendungsnachweis
- alle Rechnungen und dazugehörigen Zahlungsbelege (z. B. Quittungen, Kontoauszüge)
- ggf. Formular über Eigenleistungen
- Sachbericht mit Bildern
Entsprechende Formulare erhalten Sie von uns

