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12.11.2021 Kategorie: Projekte

Projektvorhaben für Regionalbudget 2022 können eingereicht werden


Rund 193.000, - Euro Fördergelder stehen im Jahr 2022 für Kleinprojekte in der Ortenau zur Verfügung, vorbehaltlich der Freigabe der Mittel durch die Landesbehörden. Möglich ist dies durch ein Sonderförderprogramm von Bund und Land, das die Lebens-, Arbeits- und Wohnqualität im ländlichen Raum verbessern soll. Die Höhe der Förderung beträgt 80% der förderfähigen Nettokosten.

Vor Ort umgesetzt wird das Programm durch den Verein für Regionalentwicklung Ortenau. Projektträger können Vereine, Privatpersonen, Kleinstunternehmen und Kommunen sein. Die Förderkulisse entspricht der LEADER Region Ortenau und umfasst 17 Gemeinden im Acher-, Rench- und dem unteren Kinzigtal.

Gefördert werden können Projekte in den Bereichen, Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden, Dorfentwicklung, Infrastrukturmaßnahmen, Grundversorgung und Basisdienstleistungen.

Das Vorhaben muss den Zielen des Regionalen Entwicklungskonzepts des Vereins entsprechen und darf eine Kostenobergrenze (netto) von 20.000,- Euro nicht überschreiten. Die Bagatellgrenze liegt bei 2.500,- Euro Fördersumme.

Bis zum 11. Februar 2022 können Anträge in der Geschäftsstelle eingereicht werden. Mitte März 2022 trifft sich dann das Auswahlgremium des Vereins und entscheidet, welche Projekte gefördert werden sollen. Grundlage für die Entscheidung bilden Auswahlkriterien, die auf Basis der Handlungsziele des Vereins entwickelt wurden. Die Umsetzung der Projekte muss bis zum 30. September 2022 erfolgen.

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm 

Projektaufruf Regionalbudget 2022