Aktuelles

15.11.2025 Kategorie: Projekte

5. Projektaufruf


Der Verein „Regionalentwicklung Ortenau e.V.“ als Träger der LEADER Aktionsgruppe ruft zur fünften Projekteinreichung für die Förderperiode 2023-2027 auf.

Anträge können ab sofort von allen Interessenten gestellt werden. Die Projektideen müssen sich in den definierten Handlungsfeldern (siehe Regionales Entwicklungskonzept) wiederfinden.

Hierzu gehören folgende Bereiche:

1. Gemeinsam wohlfühlen – Starke Dörfer & Gemeinschaften

2. Naturnah erleben – Tourismus- und Freizeitangebote

3. Lokal genießen – Regionale Produkte & Kulturlandschaft

4. Zukunftsfähig wirtschaften – Unternehmertum & Kompetenzen

Bei diesem Projektaufruf können Anträge für folgende Module berücksichtigt werden (Module 3-5 vorbehaltlich der Mittelbereitstellung)

  • Modul 1: Kommunale Projekte
  • Modul 2: Private Projekte (ELR)
  • Modul 3: Landschaftspflegerichtlinie (LPR)
  • Modul 4: Förderung von Investitionen in die Entwicklung nicht-landwirtschaftlicher Unternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten (IMF)
  • Model 5: Private nicht-investive Vorhaben
  • Modul 6: Private Vorhaben (entsprechend Art. 5 ELER-VO)

Details zum 5. Projektaufruf vom 15. November 2025:

  • Themenbereiche: alle Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts der LEADER-Aktionsgruppe Ortenau
  • Höhe der verfügbaren Fördermittel: Es stehen EU-Fördermittel in Höhe von 500.000,-€ zur Verfügung.
  • Bagatellgrenze (Förderkostenzuschuss): 5.000 €
  • Obergrenze der förderfähigen Kosten (netto) / Projekt: 700.000 €
  • Stichtag zur Einreichung der schriftlichen Projektanträge: Donnerstag, 22. Januar 2026 bei der LEADER-Geschäftsstelle, Karl-Hergt-Straße 11, 77855 Achern
  • Voraussichtlicher Auswahltermin: Donnerstag 26. Februar 2026, 16:30 Uhr

Die Projektanträge werden vom Auswahlgremium nach einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren anhand der objektiven Bewertungskriterien bewertet, entsprechend ausgewählt und beschlossen. Die Bewertungskriterien können hier eingesehen werden.

Das Projekt muss zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits die für eine Bewilligung notwendigen Vorbereitungen weitgehend abgeschlossen sein sollen (zum Beispiel je 3 Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungs-zusagen der Hausbank, usw.).

Weitere Informationen erhalten Sie hier: Regionalentwicklung Ortenau e.V., Michael Heizmann, Karl-Hergt-Straße 11, 77855 Achern Tel.: 07841 / 642-1340, info@leader-ortenau.de

 

Veranstaltungstipp: Digitale Sprechstunde zum 5. Projektaufruf am 19. November 2025 um 16:30 Uhr.

Weitere Informationen