Header 1
Aktuelles
Innovative Kleinprojekte für die LEADER-Region Ortenau gesucht!
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat für das Jahr 2026 neue Fördermittel für Kleinprojekte (bis max. 20.000 €) bereitgestellt. Ab dem 15. Januar 2026 können sich private und öffentliche Projekträger*innen aus dem Gebiet der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) Ortenau mit ihren Ideen zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes um das sogenannte „Regionalbudget“ bewerben.
Der Projektaufruf richtet sich an engagierte Akteurinnen und Akteure aus dem privaten, wirtschaftlichen und kommunalen Sektor, um ihre Visionen für die langfristigen Stärkung der Region einzubringen und einen Beitrag zur wirtschaftlichen, sozialen oder ökologischen Entwicklung zu leisten. Dafür gibt das Land insgesamt 150.000 € Fördermittel.
Das Regionalbudget ist ein Förderinstrument innerhalb des LEADER-Programmes, mit dem das Land die Handlungsfähigkeit der ländlichen Regionen und bürgerschaftlichen Initiativen direkt und unbürokratisch stärken möchte. Dafür wurden die Mittel für 2026 aufgestockt. Mit der Erhöhung unterstreicht das Ministerium unter Minister Peter Hauk die Bedeutung von lokal verankerten, passgenauen Lösungen für die vielfältigen, ländlichen Regionen in Baden-Württemberg.
Zu den Landesmitteln kommen weitere Mittel der Kommunen und des Landkreises der LAG Ortenau.
Details des Projektaufrufs:
- Obergrenze der förderfähigen Kosten (netto): 20.000, - Euro, Bagatellgrenze: 2.500,- Euro (Förderkostenzuschuss)
- Das Projekt muss im Kulissengebiet der LAG Ortenau umgesetzt werden.
- Mit der Umsetzung des Projektes darf noch nicht begonnen worden sein. Es muss jedoch im Jahr der Bewilligung abgeschlossen und abgerechnet werden.
- Fördersatz: 80% der förderfähigen Nettokosten
- Die Projektgesamtkosten müssen vorfinanziert werden
- Stichtag für die Einreichung der Anträge: 12. März 2026
Zudem müssen die Projekte den Zielen der LAG Ortenau und somit dem regionalen Entwicklungskonzept entsprechen und mindestens einem der vier Handlungsfeldern zuzuordnen sein:
Gemeinsam wohlfühlen – Starke Dörfer & Gemeinschaften, Naturnah erleben – Tourismus- & Freizeitangebote, Lokal genießen – Regionale Produkte & Kulturlandschaft sowie Zukunftsfähig wirtschaften – Unternehmertum & Kompetenzen.
Voraussichtlich am 14. April 2026 wird das Auswahlgremium die eingereichten Bewerbungen bei einer Sitzung nach einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren anhand der objektiven Bewertungskriterien bewerten und beschließen.
Bei der LEADER-Geschäftsstelle erhalten potenzielle Projektträger*innen Beratung und Hilfestellung für eine Projekteinreichung. Alle erforderlichen Unterlagen sowie Informationen zum aktuellen Projektaufruf, den Bewertungskriterien und das regionale Entwicklungskonzept sind über die Website www.leader-ortenau.de abrufba

