Von der Projektidee zur Umsetzung

Die LEADER Geschäftsstelle ist dafür da, Sie auf dem Weg von der Projektidee bis zur Umsetzung kompetent zu begleiten und zu beraten. Wir sorgen dafür, dass der bürokratische Aufwand für Sie so überschaubar wie möglich bleibt.

 

1.) Projektaufruf

Das Einreichen eines offiziellen Projektantrages kann innerhalb der LEADER-Förderung nur im Rahmen eines Projektaufrufes erfolgen. Die Details der einzelnen Projektaufrufe (Höhe des EU-Budgets, Förderschwerpunkte etc.) wird vom Projekt-Auswahlgremium der LAG Ortenau beschlossen. In der LEADER-Region Ortenau werden zwei bis drei Mal pro Jahr Projektaufrufe gestartet, die auf dieser Homepage sowie in verschiedenen anderen Medien in der Region veröffentlicht werden.

 

2.) Projektidee

Projektanträge können von Privatpersonen, Vereinen, Unternehmen, Kommunen u.a. gestellt werden.

Sie haben eine Projektidee und möchten sich informieren, ob diese gefördert werden kann? Dann setzen Sie sich frühzeitig mit der Geschäftsstelle der LEADER-Region Ortenau  in Verbindung. Grundsätzlich können Projektideen jederzeit auch außerhalb einer Projektaufrufphase eingereicht werden.

Am besten Sie reichen eine Projektskizze als Erstinformation bei uns schriftlich ein. Auf der Grundlage dieser Projektskizze werden vom Regionalmanagament vorab die Fördervoraussetzungen für diese Projektidee grundsätzlich eingeschätzt und die formalen LEADER-Kriterien geprüft. Eine Projektidee muss bestimmte Kriterien und Voraussetzungen erfüllen, wenn sie für eine LEADER-Förderung geeignet sein soll.

Wenn die Vorprüfung durch das Regionalmanagement  positiv ausgefallen ist, Ihre Projektidee konkret ausgearbeitet wurde, alle Fragen geklärt sind und sämtliche erforderliche Unterlagen zum Projekt vorliegen, kann das Projekt zum Stichtag des Projektaufrufes bei der Geschäftsstelle eingereicht werden.

Es können zum Projektaufruf nur Projekte eingereicht werden, die vorab mit dem Regionalmanagement besprochen worden sind!

Mit der Einreichung Ihres Projektes zum Stichtag des Projektaufrufes muss vom Projektträger ein Projektdatenblatt (PDB) ausgefüllt werden. Die Geschäftsstelle steht Ihnen hierbei jederzeit zur Seite und ist Ihnen bei der Erstellung des Projektdatenblatts behilflich.

Im PDB ist der Inhalt des Projektes detailliert zu erläutern, außerdem muss ein genauer Zeit- und Kostenplan beigefügt werden. Bei der Beschreibung des Projekts ist insbesondere auf die Projektziele, Zielgruppen, den Bezug zum regionalen Entwicklungskonzept der LEADER-Region Ortenau und auf den Fördergegenstand einzugehen.

Zusätzlich zum PDB muss jeder Antragsteller u.a. folgende Unterlagen einreichen:

  • eine UD Nummer (landwirtschaftliche Unternehmensdateinummer) Diese ist, sofern noch nicht vorhanden, bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde des Ortenaukreises in Offenburg zu beantragen
  • Zur Kostenplausibilisierung ist eine Kostenberechnung nach DIN 276 vorzulegen
  • Bei Existenzgründungen sind ein Businessplan bzw. ein Wirtschaftlichkeitsplan einzureichen.
  • Bau- und Lagepläne sowie eine Baugenehmigung
  • ggf. weitere fachliche Genehmigungen bzw. Stellungnahmen (Naturschutz, Denkmalschutz etc.)
  • Bei Kreditfinanzierung: Kreditzusage der Hausbank

 

3.) Projektauswahlverfahren

Nach erfolgter Vorprüfung durch die Geschäftsstelle entscheidet das Projekt-Auswahlgremium des Vereins Regionalentwicklung Ortenau e.V. in einer Auswahlsitzung über den Antrag. Hierzu wird in einem transparenten und nicht diskriminierenden Auswahlverfahren das Projekt anhand der Projektauswahlkriterien auf seine Förderwürdigkeit bewertet. Die Kriterien können Sie hier einsehen.

Das Projektauswahlverfahren ist in der Geschäftsordnung des Auswahlausschusses verankert. Die Anwendung der Projektauswahlkriterien ergeben eine Punktzahl je Projekt sowie ein Ranking aller bewerteten Projekte. Die Mindestpunktzahl beträgt 15 Punkte, maximal können 43 Punkte erreicht werden.

Die Projekte werden dann in der Reihenfolge des Rankings und unter Beachtung des ausgelobten Mittelvolumens vom Auswahlgremium beschlossen.

Bei Punktgleichheit mehrerer Vorhaben erfolgt ein in der Geschäftsordnung des Auswahlgremiums dargestelltes Procedere.

Projekte, die aufgrund des ausgelobten Budgets nicht zur Förderung berücksichtigt werden konnten, aber die Mindestpunktzahl erreicht haben, stehen auf der Nachrückerliste. Sollte eines der vorderen Projekte zurückgezogen werden, rückt das nächste Projekt nach. Die Nachrückerliste verliert ihre Gültigkeit mit der Veröffentlichung des nächsten Projektaufrufes. Antragsteller auf der Nachrückerliste müssen ihr Projekt dann erneut einreichen, wenn sie weiterhin an einer Förderung ihres Projektes über LEADER interessiert sind.

Im nächsten Schritt wird eine Priorisierungsliste der ausgewählten Projekte erstellt

Alle Antragsteller, die ein Projekt eingereicht haben, werden nach der Sitzung über das Ergebnis benachrichtigt.

Im Anschluss werden sämtliche Projektunterlagen an das Regierungspräsidium Freiburg (Bewilligungsstelle) zur Prüfung der Gültigkeit des Verfahrens weitergeleitet.

 

4.) Projektbewilligung

Nachdem das Regierungspräsidium Freiburg die Gültigkeit des Auswahlverfahrens geprüft hat, kann der eigentliche Förderantrag durch den Antragsteller beim Regierungspräsidium Freiburg (öffentliche Vorhaben) bzw. bei der L-Bank Stuttgart (private Vorhaben) erfolgen.

Förderbeschlüsse des Entscheidungsgremiums haben eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten ab Auswahlsitzung (bei den Fördermodulen 3, 4 und 5 nur drei Monate). Innerhalb dieses Zeitraums muss der Förderantrag bei der Bewilligungsstelle eingehen, andernfalls verfällt der Beschluss.

Je nach Projektart bzw. Fördermodul sind entsprechende Antragsformulare einzureichen. Die verschiedenen Formblätter finden Sie hier. Bitte klären Sie direkt mit der Bewilligungsstelle ab, welche weiteren Unterlagen Sie neben dem Förderantrag einreichen müssen. Auf jeden Fall werden von Ihnenfolgende Unterlagen angefordert:

  • Förderantrag (siehe Formblätter)
  • Projektdatenblatt (mit Unterschrift des Regionalmanagers und des Antragstellers)
  • Unterlagen zur Plausibilisierung der Kosten (drei untereinander vergleichbare Angebote pro Gewerk - auch bei Planungs- und Architektenleistungen bei privaten Projekten) Das Ausschreibungsverfahren muss schriftlich dokumentiert werden. Bei kommunalen Projekten sind die öffentlichen Vergaberichtlinien nach VOB bzw. VOL zu beachten.
  • Bei baulichen Maßnahmen: von der Baurechtsbehörde genehmigte Baupläne
  • Bei privaten Maßnahmen: Erklärung der Gemeinde zur Unterstützung privater Vorhaben
  • Bei beihilferelevanten Vorhaben: De-Minimis-Erklärung
  • Ggf. werden weitere Unterlagen angefordert

Die Bewilligungsstelle erlässt einen Bewilligungsbescheid mit Nebenbestimmungen. Die Projektumsetzung muss nach den Vorgaben des Bewilligungsbescheides erfolgen, daher gilt es unbedingt, diesen abzuwarten!

Im Rahmen der Projektbewilligung möchten wir Sie auf folgende Merkblätter hinweisen:

 

5.) Projektumsetzung

Mit dem positiven Bewilligungsbescheid durch die entsprechende Bewilligungsstelle können Sie nun mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen.

Im Bewilligungsbescheid wird ein Zeitraum genannt, in welchem das Vorhaben umgesetzt werden muss. Im Sinne des Mittelabflusses bitten wir Sie um eine zügige Umsetzung und zeitnahe Abrechnung Ihres Vorhabens.

Zeitliche Verzögerungen oder Änderungen im Rahmen des Vorhabens sind unverzüglich der Bewilligungsstelle sowie der LEADER-Geschäftsstelle zu melden. Vor allem Änderungen gegenüber der beantragten Maßnahmen sind zwingend im Vorfeld mit der Bewilligungsstelle zu besprechen und zu genehmigen. Regelverstöße können zu einer Zuschusskürzung bis hin zu Sanktionen führen!

Mit dem Beginn der Umsetzung Ihres Vorhabens erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche Projektunterlagen jederzeit durch die entsprechenden Kontrollinstanzen eingesehen werden können. Als Projektträger sind Sie verpflichtet, alle relevanten Vorschriften (z.B. Vergaberichtlinien) einzuhalten. Die Kontrollen sind sehr streng!

Bitte halten Sie auch während der Umsetzung Ihres Vorhabens Kontakt zur LEADER-Geschäftsstelle. So können wir Sie weiterhin unterstützen.

Die Projektumsetzung ist von Anfang bis Ende zu dokumentieren, einzelne Projektabschnitte sind in Bildern festzuhalten. Nach Fertigstellung des Projekts ist im Rahmen des Verwendungsnachweises ein Abschlussbericht bei der Abrechnungsstelle (L-Bank Stuttgart bzw. Karlsruhe) einzureichen.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die LEADER-Geschäftsstelle wenden. Wir unterstützen Sie gerne.