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Fördervoraussetzungen
Um eine LEADER-Förderung für Ihr Vorhaben beantragen zu können, müssen u.a. folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Projekt muss mindestens einem Handlungsfeld bzw. einem Maßnahmenbereich des regionalen Entwicklungskonzepts zugeordnet werden können.
- Das Projekt liegt im Kulissengebiet der LEADER-Region Ortenau.
- Das Projekt erhält einen positiven Beschluss des Projekt-Auswahlgremiums des Vereins Regionalentwicklung Ortenau e.V.
- Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen, d.h. das Vorhaben darf nicht durch weitere Förderprogramme gefördert werden. (muss im Einzelfall geprüft werden!)
- Die Förderung darf nicht gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen (De-minimis-Regelung).
- Fachförderung geht vor LEADER-Förderung, d.h. wenn das Vorhaben durch ein anderes Fachförderungsprogramm (z.B. AFP-Agrarförderprogramm) gefördert werden kann, fällt die LEADER-Förderung weg.
- Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn.
- Überschreitung der Mindestschwelle bei den Auswahlkriterien (mind. 15 Punkte).
- Einhaltung der Kostenobergrenze und der Bagatellgrenze.
- Gesicherte Finanzierung des Eigenanteils.
- Sicherstellung der nationalen Kofinanzierung.
- Keine Sanierungs- oder Instandhaltungsprojekte
>> Von der Projektidee zur Umsetzung